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TUTTLINGEN - Wird jemand bei Gericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, so wird diese in nicht allzu schwer wiegenden Fällen oft zur Bewährung ausgesetzt. Damit der Rechtsbrecher dennoch einen spürbaren Denkzettel erhält, wird die Strafe mit sogenannten Zahlungsauflagen kombiniert. Das bedeutet: Der Verurteilte muss, jeweils im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten, Geld an gemeinnützige Organisationen spenden.

In Tuttlingen profitieren von dieser speziellen Form der finanziellen Zuwendung unter anderem Vereine wie Mutpol, Tuttilla Abenteuerland, Phönix oder auch die Lebenshilfe. Die zu überweisenden Geldbeträge übersteigen selten die Grenze von 2.000 Euro, doch gelegentlich gibt es auch Ausnahmen. Thomas Straub vom Amtsgericht Tuttlingen erzählt: "Einmal mussten 50.000 Euro gezahlt werden. Dieses Geld wurde dann gesplittet."

Zwangsspenden werden gestreut

Feste Vorgaben, wie die Einnahmen aus den Zwangsspenden zu verwalten sind, gibt es nicht. Aber Straub versichert, alles dafür zu tun, dass keine der in Frage kommenden Organisationen bevorteilt oder vernachlässigt wird. "Ich versuche, das Geld zu streuen", sagt der Leiter des Amtsgerichts und erklärt, dass über die Verteilung des Gelds an die Vereine genauestens Buch geführt wird. Straub: "Am Ende jeden Jahrs gibt es eine Liste."

Trotzdem wird die Kritik an der Geldverteilungspraxis der Gerichte immer lauter. Die Politik beklagt, das Prozedere sei undurchsichtig, die Richter und Staatsanwälte würden bei ihren Entscheidungen nicht kontrolliert und durch die Beteiligung von Marketingunternehmen, die den Vereinen die großen Spendenbeträge versprechen, seien zumindest merkwürdige, wirtschaftlich motivierte Verquickungen entstanden. Auch Straub bestätigt die politischen Bestrebungen, Justitia die "Entscheidungsmacht“ wegzunehmen. "Gelder selbst zu verteilen ist für Politiker eben immer attraktiv."

An der Integrität derer, die "Kraft ihrer Hosenträger" über die Verteilung der Strafzahlungen bestimmen - also die Richter und Staatsanwälte, deren Unbestechlichkeit ja quasi ins Erbgut codiert sein sollte - lässt der Amtsgerichtsdirektor jedenfalls nicht den leisesten Zweifel. "Die machen das alle sehr verantwortlich", versichert Straub. "Da lege ich meine Hand ins Feuer."

Über die Gelder vom Tuttlinger Amtsgericht freuen sich, wie bereits erwähnt, vor allem die hier angesiedelten Einrichtungen. "Wir achten auf den lokalen Bezug", sagt Straub und bringt scherzhaft norddeutsche Seevögelschützer ins Gespräch, die sich eben keine Hoffnungen auf Spenden aus Tuttlingen machen dürften.

Ein wenig anders sieht es da zum Beispiel bei Mutpol aus. Sachbearbeiterin Dorothea Müller verwaltet die Geldbeträge, die von den Verurteilten zumeist in Raten abgestottert und überwiesen werden. Zwischen 100 und 2.000 Euro sei alles dabei, bestätigt Müller und ist sich in Bezug auf die Verteilungspraxis beim Amtsgericht sicher: "Die machen das schon gerecht."

Falls der Verurteilte seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, kann die Bewährung übrigens rückgängig gemacht werden. Viele lassen sich davon jedoch nicht wirklich abschrecken und versuchen mit haarsträubenden Methoden, ihrer Geldstrafe zu entgehen. Straub: "Die tricksen zum Teil wie die Weltmeister."

 
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