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Foto: Archiv

ROTTWEIL – "Ich würde ihn als lieb einschätzen. Er war immer respektvoll zu uns!" Das hat eine Erzieherin am Donnerstag, dem vierten Verhandlungstag im Messerstecher-Prozess, vor dem Landgericht Rottweil gesagt. Sie sprach von dem knapp 20-jährigen Pakistani, der wegen versuchten Totschlags angeklagt ist, weil er im vergangenen September im Streit um ein Mädchen am Tuttlinger Busbahnhof einem 18-jährigen Syrer ein spitzes Küchenmesser zweimal in den Rücken gestoßen haben soll.

Dieses Mädchen, das fünf Tage vor der Tat 14 Jahre alt geworden ist, sollte als wichtigste Zeugin aussagen. Doch seit Anfang Juni ist sie verschwunden und sei weder in der Schule gewesen noch daheim anzutreffen, berichtete Karlheinz Münzer, der Vorsitzende Richter. Bekannte vermuteten, dass sie mit ihren Eltern nach Rumänien zurückgekehrt sei. Das würde das Gericht vor entscheidende Probleme stellen. Denn der mutmaßliche Haupttäter und seine Pflicht-Verteidigerin Swetlana Geist bestehen darauf, dass das Mädchen vor Gericht als Zeugin aussagt. Notfalls müsse man dieses Verfahren abtrennen, erklärte Richter Münzer.

Weitere Haftbefehle

Zwei weitere Pakistani sind wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, weil sie bei der Schlägerei am Busbahnhof zwei Syrer verletzt haben sollen. Einer von ihnen sitzt seit Mittwochabend im Gefängnis in Hechingen. Das Schwurgericht erwirkte kurzfristig einen Haftbefehl wegen Verdunklungsgefahr gegen ihn. Er soll einen Zeugen beeinflusst und dazu gedrängt haben, seinen Landsmann zu schonen und auszusagen, dieser habe bei der Tat unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol gestanden. Verteidiger Peter Rusch stellte am Donnerstag den Antrag, den Haftbefehl aufzuheben. Aber Richter Münzer erklärte, kurzfristig sei kein Termin beim Haftrichter zu bekommen.

Wieder auf freiem Fuß, nach mehreren Stunden Gewahrsam in der Polizeizelle, ist ein angeblicher "Bruder" des Hauptangeklagten. Dieser soll in ähnlicher Weise versucht haben, Zeugen zu beeinflussen. Eine Frau, die als Betreuerin regelmäßig in der Wohngruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in der Tuttlinger Innenstadt ist, berichtete in der Verhandlung von einem weiteren Versuch des angeblichen "Bruders": Ein 19-Jähriger, der sich am Dienstag als Zeuge an nichts mehr erinnern wollte, habe ihr gesagt, er habe Angst, weil ihn "der Bruder" des Hauptangeklagten zu einer günstigen Aussage gedrängt habe.

Kameras liefern keine Beweise

Das ist nicht die einzige Merkwürdigkeit in diesem Prozess: Staatsanwalt Markus Wagner kündigte am Donnerstag auf Anfrage unserer Zeitung an, er werde prüfen, ob er in mehreren Fällen Verfahren wegen Falschaussage einleite. Eine leitende Mitarbeiterin von Mutpol bestätigte die Aussage mehrerer Kolleginnen, wonach die drei Angeklagten in der Wohngruppe ihnen gegenüber respektvoll und höflich gewesen seien. Sie sagte aber auch: "Unter sich waren sie phasenweise hoch aggressiv!"

Dr. Iris Schimmel, die medizinische Sachverständige, erklärte, das Messer sei bei den Einstichen 4,5 beziehungsweise 3,5 Zentimeter in den Rücken eingedrungen und dann von Knochen aufgehalten worden. Hätte es diesen glücklichen Zufall nicht gegeben, hätte der Angriff lebensbedrohlich oder tödlich enden können.

Die Überwachungskameras am Busbahnhof lieferten zwar viele Filme und Fotos, die im Gerichtssaal gezeigt wurden. Aber handfeste Beweise über die Täter lieferten sie nicht. Trotz der acht Stunden Verhandlung konnte das Gericht die Beweisaufnahme nicht, wie geplant, abschließen. Am Freitag, 21. September, soll der psychiatrische Sachverständige sein Gutachten abgeben. Bis dahin, so hofft Richter Münzer, soll auch die 14-jährige Zeugin gefunden sein.


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