TUTTLINGEN / VILLINGEN – Eine 57-jährige Reinigungskraft von Mutpol ist in den vergangenen fünf Jahren durchschnittlich 53 Arbeitstage pro Jahr arbeitsunfähig gewesen. Daraufhin erfolgte die Kündigung durch ihren Tuttlinger Arbeitgeber. Der Gütetermin am Arbeitsgericht Villingen blieb erfolglos.

Die Mitarbeiterin hatte in den vergangenen Jahren viele Ausfallzeiten - in 2010 fehlte sie etwa 39 Tage, in 2011 waren es 32 Fehltage. Gegenwärtig sind bereits 28 Tage aufgelaufen. Die Geschäftsleitung der Diakonischen Jugendhilfe hatte verschiedene Dinge veranlasst, damit die Frau wieder voll arbeiten konnte.

Doch alle Eingliederungsversuche waren erfolglos, Gespräche fruchteten nicht. Die Arbeit wurde ihr erleichtert, indem etwa das Fensterputzen an Externe vergeben wurde. Auch Ärzte wurden befragt. Eine Lösung wäre gewesen, die Arbeitszeit zu reduzieren. Man kam der Klägerin insofern entgegen, dass sie für die Arbeit nicht neun, sondern zwölf Stunden Zeit bekam. Damit hätte sie die Möglichkeit gehabt, separat in einem 450-Euro-Job tätig zu werden. Die Angebote vom Arbeitgeber und Gericht lehnte sie ab. Da die Erlaubnis zur Kündigung noch nicht vorlag, konnte man nichts unternehmen.

Sobald die Erlaubnis vorliege, soll die 57-Jährige erneut gekündigt und die Sache zu Ende gebracht werden. So die Ankündigung der Rechtsvertreterin der Beklagten.


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