In Absprache mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Tuttlingen übernehmen wir nach § 42 f SGB VIII auch andere Aufgaben der Jugendhilfe, z.B. die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen in der Regel im Alter von 6 - 17 Jahren.

Mögliche Gründe für eine Inobhutnahme können sein:
  • Die Situation in der Familie ist eskaliert oder droht zu eskalieren
  • Belastungsgrenzen der Beteiligten sind erreicht
  • Das Kindeswohl ist gefährdet
Inobhutnahmen werden durch den Allgemeinen Sozialen Dienst des Landkreises an uns vermittelt. Wir sorgen für eine sichere Unterbringung in einer unserer Wohngruppen und verschaffen somit Zeit, Perspektiven zu entwickeln. Eine Dauer von zwei Wochen sollte hierbei nicht überschritten werden.

Wir halten deshalb von Leitungs- und Fachdienstseite einen Bereitschaftsdienst an 365 Tagen im Jahr vor, so dass von unserer Seite rund um die Uhr jemand erreichbar ist. Um Kontakt aufzunehmen, rufen Sie bitte unsere Zentrale an.

Kosten
Aktuelle Kostenübersicht

Ihre Ansprechpartner
Widmer, Moritz
Bereichsleiter: Außenwohngruppen Liptingen und Jetterstraße, Inobhutnahme, Ambulante Hilfen SpFH / EB / KOF, Grundbetreuung