Unsere ambulanten erzieherischen Hilfen sind individuell, flexibel, am Bedarf und an den Stärken der Betroffenen orientiert.

Unter diesen Hilfen verstehen wir alles, was im Gesetzeskontext der §§ 27 ff SGB VIII aufgeführt ist, also sowohl Intensive Einzelbetreuung, Sozialpädagogische Familienhilfe Tuttlingen, Erziehungsbeistandschaften, unsere speziellen Formen des Betreuten Jugendwohnens, als auch alle nicht in diese Formen passende "individuell gestrickte" Hilfesettings, die sich unter § 27, 2 SGB VIII fassen lassen.

Bei den von uns durchgeführten Hilfen haben wir den Anspruch, diese in enger Abstimmung mit den Betroffenen und dem Jugendamt im Rahmen der Hilfeplanung zu leisten und gemeinsam auszuwerten.

Bei den ambulanten Hilfen gilt die Maßgabe möglichst zeitnah auf den Bedarf der jeweiligen Fallkonstellation zu reagieren. Hierbei sehen wir uns als Dienstleister, die individuell und angepasst an die Ressourcen und Lebenssituation der Betroffenen handeln.


Kosten
Aktuelle Kostenübersicht


Ihr Ansprechpartner
Widmer, Moritz
Bereichsleiter: Außenwohngruppen Liptingen und Jetterstraße, Inobhutnahme, Ambulante Hilfen SpFH / EB / KOF, Grundbetreuung