Hinweisgeberstelle
Unsere Hinweisgeberstelle bietet Ihnen die Möglichkeit, Verstöße gegen Gesetze, interne Richtlinien oder ethische Standards sicher und vertraulich zu melden. Alle Hinweise werden sorgfältig geprüft und – soweit gewünscht – anonym behandelt, um Sie zu schützen und eine faire Klärung zu ermöglichen.
Mit Ihrer Meldung tragen Sie dazu bei, Integrität, Transparenz und Vertrauen in unserem Unternehmen zu stärken.
Auf einen Blick
Liegen Verdachtsmomente für ein Fehlverhalten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz vor, bietet Mutpol e.V. Mitarbeitenden sowie Geschäftspartner*innen und Dritten die Möglichkeit, Hinweise an die interne Meldestelle abzugeben.
Der Ansprechpartner der internen Meldestelle nimmt die Meldungen entgegen.
Die Meldung ist mündlich, schriftlich und auf Wunsch auch persönlich möglich. Hinweisgebende Personen müssen einen hinreichenden Grund zur Annahme haben, dass die gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen.
Es besteht die Möglichkeit Hinweise an externe Meldestellen (Bundesamt für Justiz, BaFin u.a.) abzugeben. Für eine gute und zügige Bearbeitung empfehlen wir hinweisgebenden Personen die interne Meldestelle von Mutpol zu nutzen.
Interne Meldestelle von Mutpol e.V.:
Weitere Informationen
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